Praxis Dr. med. Bernd Rebell

Lehrpraxis der LMU und TU München

Sprechzeiten

 

SPRECHZEITEN:

Vormittags:

Montag bis Freitag  8 Uhr - 12 Uhr

Nachmittags:

Montag        14 Uhr - 19 Uhr 

Dienstag      14 Uhr - 18 Uhr

Donnerstag  14 Uhr - 19 Uhr

 

Terminanfragen bitte nur telefonisch unter Tel.  089 / 50 30 20  -  vielen Dank.

 

 

 

 

 

WICHTIG:

  • Haben Sie Atemnot, Husten, Fieber, Halsschmerzen  UND  hatten Sie Kontakt zu Personen mit wahrscheinlicher oder nachgewiesener Coronainfektion?

            Wenn ja, dann bleiben Sie bitte zu Hause und melden sich ausschließlich telefonisch in der Praxis.

            Außerhalb der Sprechzeiten rufen bitte den ärztlichen Notdienst unter Tel. 116 117 an.

 

  • Haben Sie Symptome und wissentlich keinen Kontakt zu einer Corona-infizierten Person?

           Bitte melden Sie sich telefonisch in der Praxis, damit wir Sie entsprechend beraten können.

 

  • Weitere Informationen zu Corona (Impfung, Impfnachweise, etc.)

           entnehmen Sie bitte der Rubrik Patienteninfo/ Aktuelles oder rufen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne.

 

  • Bei anderen medizinischen Problemen sind wir selbstverständlich gerne für Sie da: 

            Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter Tel. 089 50 30 20. 

   

 

 

Akut erkrankt:

Sie sind bereits Patient und akut erkrankt? -> Bitte rufen Sie uns gleich morgens an, wenn Sie einen Akut-Termin benötigen.

Außerhalb der angegebenen Sprechzeiten können sich an die Bereitschaftspraxis im Elisenhof, Prielmayerstraße 3  

bzw. den ärztlichen Notfalldienst mit der Telefonnummer: 089 -116 117 wenden.

 

Im Notfall:

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir KEINE NOTFALLPRAXIS sind, z. B. nach einem Unfall.

Bitte gehen Sie sich in diesem Fall in die Notaufnahme einer Klinik oder rufen Sie den ärztlichen Notfalldienst (Tel. 089-116117) bzw. den Notarzt (112).

 

Rezeptbestellungen erledigen wir für unsere Patienten gerne:

1. über das Rezepttelefon Tel 089 50073229 (Ansagetext bitte beachten)

2. per E-Mail (praxis@dr-rebell.de)

In beiden Fällen muss bei gesetzlich Versicherten die Versichertenkarte eingelesen sein (einmal pro Quartal). Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie uns Ihre Versichertenkarte mit einem adressierten und frankierten Rückumschlag zukommen lassen oder Sie kommen persönlich in die Praxis und lassen die Versichertenkarte einlesen.